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Aus für Vorratsdatenspeicherung?

Heute fiel das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum Thema Vorratsdatenspeicherung!
Das Urteil erklärt eines der deutschen Gesetze für nichtig, und zwar jenes, welches die Daten vorsorglich speichert, also ohne jeglichen Verdacht!  Grundsätzlich ist das Gericht allerdings mit der Speicherung einverstanden, solange beim Zugriff auf die Daten bestimmte Regel auch eingehalten werden.

Was kam beim Urteil raus?
– Argument für das Urteil: Illegaler Zugriff auf die Daten möglich, es gibt nicht viele Regeln zum Zugriff!
–  Vorratsdatenspeicherung ohne konkreten Anlass bis zum neuen Urteil verboten!
– Bisher gesammelte Daten müssen SOFORT [innerhalb von wenigen Tagen] gelöscht werden
– Es darf auch im neuen Gesetz keinen ,,Datenpool“ geben, in dem sich die Behörden bedienen können!

Voraussetzungen für die Datenspeicherung:
– Aufbewahrung der Daten = Hohe Anforderungen bei Abruf
– Einrichtungen [wie die Telefonseelsorge] bei denen die Anrufer anonym sind = Keine Speicherung der Daten
– Hohe Verschlüsselung
– Nur bei Terrorverdacht oder anderen schweren Straftaten!